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Brandenburg übernimmt Kosten für Rettungsdienst-Fehlfahrten
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HUB-NEWS Redaktionell geprüft / KI-unterstützt 02.10.2026 18:42 Uhr ca. 2 Min. Lesezeit

Brandenburg übernimmt Kosten für Rettungsdienst-Fehlfahrten

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Brandenburg übernimmt Kosten für Rettungsdienst-Fehlfahrten
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Im Streit um die Finanzierung von Rettungsfahrten in Brandenburg gibt es eine vorläufige Einigung zwischen dem Land und den Landkreisen. Das Land wird den Kommunen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um die Kosten für sogenannte Fehlfahrten zu decken.

Details zur Einigung

Die Einigung wurde am Freitag von Vertretern der Landesregierung und der Landkreise bekannt gegeben. Finanzminister Daniel Keller (SPD) hatte bereits im Sommer 80 Millionen Euro angekündigt. Zusätzlich werden nun weitere 20 Millionen Euro bereitgestellt, um die Kosten für Einsätze zu decken, bei denen ein Krankenwagen gerufen wird, aber kein Patient transportiert werden muss.

Reaktionen der Verantwortlichen

Karina Dörk (CDU), Präsidentin des Landkreistages und Landrätin der Uckermark, äußerte sich dankbar über die gemeinsame Lösung. Sie betonte, dass diese zwar nicht alle Kosten abdeckt, jedoch verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger für die Fahrten selbst aufkommen müssen.

Hintergrund des Streits

Der Streit um die Finanzierung wurde durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Januar 2026 ausgelöst. Die Richter entschieden, dass Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten für Fehlfahrten vollständig zu erstatten. Laut Gesundheitsminister Wilke sind in den Jahren 2022 bis 2026 in den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten im Schnitt jeweils circa 1,5 Millionen Euro Kosten aufgelaufen, was insgesamt etwa 135 Millionen Euro ausmacht.

Finanzierung und zukünftige Schritte

Ein Drittel dieser Kosten wird weiterhin von den Kommunen getragen, während zwei Drittel nun vom Land übernommen werden. Um die zusätzlichen Mittel bereitzustellen, verzichtet die Landesregierung auf den geplanten Kauf eines Bürogebäudes in Potsdam, das Teile der Landesverwaltung beherbergen sollte.

Appell an die Bundesregierung

In einer gemeinsamen Resolution appellieren Land, Landkreise und kreisfreie Städte an die Bundesregierung, die Frage der Kostenübernahme für Fehlfahrten rechtssicher zu klären. Die Bundesregierung arbeitet an einer Überarbeitung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, die Anfang 2027 in Kraft treten soll. Zukünftig sollen Krankenwagenfahrten nicht mehr nur als Transport, sondern als Teil der Gesundheitsversorgung abgerechnet werden, was eine höhere Kostenbeteiligung der Krankenkassen zur Folge hätte.

Quelle: Tagesschau Brandenburg

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