Neue Regelung in den betroffenen Bereichen
Nach Angaben von Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg betrifft die Änderung die Parkzonen 27 und 28 in Friedenau. Die Erweiterungen sind seit heute in Kraft. Für das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone gelten damit die dort genannten Vorgaben.
Welche Nachweise erforderlich sind
Nach Angaben von Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist das Parken zulässig, wenn für das Fahrzeug ein Bewohnerparkausweis vorliegt. Dieser muss sichtbar und entsprechend den Vorschriften an der Frontscheibe angebracht sein. Alternativ kann eine Betriebsvignette genutzt werden. Auch diese muss erkennbar an der Frontscheibe angebracht sein.
Hinweis für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter
Nach Angaben von Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg sollten die genannten Nachweise ab sofort bei Fahrzeugen in den betroffenen Bereichen vorhanden und gut sichtbar angebracht sein. Weitere Angaben zu Ausnahmen, Fristen oder zusätzlichen Regelungen enthält die Kurzmeldung nicht.
Quelle und Transparenz: Grundlage ist eine amtliche Meldung von Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. ML-HUB hat die darin enthaltenen Tatsachen eigenstaendig zusammengefasst. Originalmeldung aufrufen.
Das Beitragsbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.