Kontrolle am Eingang
Nach Angaben von QUELLE werden dort Personen sowie mitgeführte Taschen kontrolliert. Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude mitgenommen werden.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher
Nach Angaben von QUELLE sollen Besucherinnen und Besucher ein gültiges Ausweisdokument und ihre Ladung mitbringen. Außerdem wird darum gebeten, ausreichend Zeit für den Zugang einzuplanen.
Geltung seit Anfang September
Nach Angaben von QUELLE gilt die neue Regelung seit dem 1. September 2026. Weitere Angaben enthält die Kurzmeldung nicht.
Quelle und Transparenz: Grundlage ist eine amtliche Meldung von Landesarbeitsgericht / Arbeitsgericht. ML-HUB hat die darin enthaltenen Tatsachen eigenstaendig zusammengefasst. Originalmeldung aufrufen.
Das Beitragsbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.