Bewerbungen bis Ende Oktober möglich
Das Bezirksamt nimmt Bewerbungen bis zum 29. Oktober 2026 entgegen. Nach Angaben von Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg richtet sich der Aufruf an Bürger_innen, die sich für diese Funktion bewerben wollen.
Aufgabe nach den gesetzlichen Vorgaben
Nach Angaben von Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist die Tätigkeit durch das Landeskrankenhausgesetz (LKG) und das Psychischkrankengesetz (PsychKG) geregelt. Patientenfürsprecher_innen sollen Patient_innen bei Beschwerden über die medizinische, pflegerische und sonstige Versorgung im Krankenhaus zur Seite stehen und deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus vertreten.
Weitere Angaben zu den Kliniken, zum Umfang der Tätigkeit oder zu den Auswahlkriterien nennt die vorliegende Meldung nicht.
Quelle und Transparenz: Grundlage ist eine amtliche Meldung von Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. ML-HUB hat die darin enthaltenen Tatsachen eigenstaendig zusammengefasst. Originalmeldung aufrufen.
Das Beitragsbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.